Verhinderungspflege
Verhinderungspflege mit Herz durch den Osnabrücker Pflegedienst

Verhinderungspflege –

gut vertreten.


Urlaub, Termine, Krankheit – wir springen ein, wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist.

 


Leistungen // Verhinderungspflege


Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate  dauert, kann die Verhinderungspflege des Osnabrücker Pflegedienstes in Anspruch genommen  werden (§ 39 SGB XI).


Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (Geburtstage,  Arzt- Friseurbesuche, Kino usw.) „an der Pflege gehindert ist“.


So erhalten und fördern wir beispielsweise die Lebensqualität von Demenzkranken durch die Begleitung bei Aktivitäten und Spaziergängen, unterstützende Hilfe und Training bei alltäglichen Verrichtungen, aktivierende Pflege oder eine individuelle stundenweise Betreuung.


Kostenträger: Pflegekasse (bis zu 2.418 EUR / Jahr)